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   BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86   

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https://dejure.org/1986,5155
BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86 (https://dejure.org/1986,5155)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - 4 StR 245/86 (https://dejure.org/1986,5155)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86 (https://dejure.org/1986,5155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGH bei Holtz NDR 1978 806; MDR 1980, 948; StV 1982, 252; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
    Dies darf von ihm nicht verlangt werden (BGH NJW 1979, 1835; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGH bei Holtz NDR 1978 806; MDR 1980, 948; StV 1982, 252; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Darüber hinausgehende Umstände, die einen solchen Schluss rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 1; Urteil vom 8. Juni 1988 - 3 StR 9/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93

    Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen

    Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86).
  • BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
    Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86).
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